| Alle vier Arbeitsgemeinschaften beschäftigen sich mit der Philatelie der Balkanhalbinsel. Aufgrund historischer Veränderungen überschneiden sich ihre Interessengebiete. Sie vereinbaren daher eine Zusammenarbeit wie folgt: $ 1 Die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) tauschen jährlich ihre Mitgliederlisten und die Namen und Anschriften ihrer Funktionsträger (mit Zuständigkeit) aus. Alle ARGEn verpflichten sich, diese Listen nicht zu Werbezwecken zu verwenden. $ 2 Alle Mitglieder einer ARGE sind berechtigt, die Dienstleistungen aller vier ARGEn in Anspruch zu nehmen, wobei sie sich den Regularien der jeweiligen ARGE unterwerfen. Darunter versteht sich die Einholung fachlicher Auskünfte, die Teilnahme an Rundsendediensten oder Auktionen, ferner - soweit angeboten - die Entleihung von Literatur sowie der vergünstigte Literaturbezug. Alle Mitglieder einer ARGE können in allen vier Rundbriefen kostenlose Kleinanzeigen aufgeben. Der regelmässige Bezug der Rundbriefe setzt die Mitgliedschaft in der herausgebenden ARGE voraus. Die Mitglieder der anderen ARGEn können aber einzelne Nummern zu Vorzugspreisen anfordern. $ 3 Alle vier ARGEn tauschen ihre Bibliotheksverzeichnisse, Literaturangebote und Rundbriefe kostenfrei zwischen den Vorständen aus. Ab nächster Auflage wird jede ARGE den anderen ARGEn je 25 Exemplare ihrer Bibliotheksverzeichnisse bzw. Literaturangebote kostenfrei zur Verfügung stellen, wobei es den Empfänger - Vorständen überlassen bleibt, wie sie diese Informationen an interessierte Mitglieder weitergeben. Die Anforderung zusätzlicher Exemplare ist kostenfrei möglich. Veröffentlichungen einer ARGE können von den anderen ohne Rückfrage kopiert und an Mitglieder weitergegeben oder - unverändert und mit Quellenangabe - im eigenen Rundbrief veröffentlicht werden. Jede ARGE wird in ihrem Rundbrief eine regelmässige Rubrik einrichten, in der über Aktivitäten und Publikationen der anderen ARGEn informiert wird. $ 4 Soweit die ARGEn im Internet vertreten sind, werden sie Links zu den Partnern dieser Vereinbarung aufnehmen. $ 5 Die ARGEn werden sich gegenseitig zu Händen der jeweiligen Vorsitzenden über ihre Veranstaltungen, Mitgliederversammlungen, Gebietstreffen etc. informieren. Soweit die Teilnahme an Messen, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen geplant wird, werden die anderen ARGEn frühzeitig verständigt, damit ggfls. über einen gemeinsamen Auftritt gesprochen werden kann. Die für die Beschaffung von Literatur zuständigen Funktionsträger werden sich regelmässig abstimmen, damit Ankäufe mit maximalen Rabatten gemeinsam vorgenommen werden. $ 6 Vorstandsmitglieder der ARGEn sollen sich einmal im Jahr zu einem Erfahrungsaustausch treffen. $ 7 Jede ARGE kann diese Vereinbarung jederzeit kündigen. Sie bleibt dann unter den übrigen ARGEn bestehen. Der Beitritt weiterer ARGEn oder sonstiger Interessengemeinschaften mit verwandter Zielrichtung ist mit einstimmiger Billigung der bisherigen Vertragspartner jederzeit möglich. $ 8 Die Selbständigkeit der ARGEn wird durch diese Vereinbarung nicht berührt. $ 9 Diese Vereinbarung tritt am 01.04.2001 in Kraft. |